Bitte beachten Sie außerdem Folgendes:
- Es handelt sich beim Notdienst um eine Rufbereitschaft, eine vorherige telefonische Abklärung mit dem diensthabenden Tierarzt ist zwingend notwendig.
- Der Notdienst ist ausschließlich für Kleintiere.
- Die Rufbereitschaft gilt an den angegebenen Taggen jeweils von 8.00 bis 22.00 Uhr.
- Für den Notdienst werden Zuschläge im Sinne der tierärztlichen Honorarordnung verrechnet.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der
Einteilung der Tierärzte für den tierärztlichen Notdienst 1. Quartal 2026 (PDF 140 KB)


