Am Sonntag, dem 23. März 2025 finden in der Steiermark Gemeinderatswahlen statt.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die
• spätestens am Wahltag (23.03.2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
• am Stichtag (06.01.2025)
• die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen,
• vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
• in einer steirischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben
Die Marktgemeinde Wies ist in 7 Wahlsprengel eingeteilt:
- Wahlsprengel I Wies - Raum 08 (Musikschule), 8551 Oberer Markt 1 - Eingang bei den Arkaden
- Wahlsprengel II Vordersdorf - GH Polz, 8551 Vordersdorf 4
- Wahlsprengel III Altenmarkt - Raum 10 (Musikschule), 8551 Oberer Markt 1 - Eingang über Marx-Hof
- Wahlsprengel IV Wernersdorf - eh. Gemeindeamt, 8551 Wernersdorf 70
- Wahlsprengel V Limberg - Kulturhaus Limberg, 8551 Steyeregg 11
- Wahlsprengel VI Wielfresen - Alpengasthof Strutz, 8551 Unterfresen 26a/1
- Wahlsprengel VII Wiel - Kommunikationszentrum Wiel, 8551 Wiel 71
Am Wahlsonntag ist in den Sprengeln I-VI das jeweilige Wahllokal von 08.00 bis 12.00 Uhr und im Wahlsprengel VII von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Sollten Sie persönlich nicht zur Wahl erscheinen können, haben Sie die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen.
Stellen Sie so früh wie möglich Ihren Antrag!
Wahlkarten können nur schriftlich oder persönlich beantragt werden, eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Bei der schriftlicher Beantragung ist durch Angabe der Passnummer, oder eines amtlichen Lichtbildausweises sowie die Angabe einer Begründung (Ortsabwesenheit, Aufenthalt im Ausland; Gesundheitliche Gründe) für die Ausstellung einer Wahlkarte zwingend notwendig.
Mit der amtlichen Wahlinformation erhalten Sie gleichzeitig eine Anforderungskarte, die Sie uns portofrei übermitteln können. Verfügen Sie über einen Internetzugang, so bitten wir Sie, dass Sie die Antragstellung über www.oesterreich.gv.at durchführen.
(Mit einem Klick auf dieses Bild kommen Sie direkt zur online Wahlkarten Beantragung)
Beachten Sie jedoch, dass die schriftliche Antragstellung einer Wahlkarte bis spätestens Mittwoch, 19.03.2025 erfolgen muss.
Persönlich können Sie Ihren Antrag auf eine Wahlkarte bis Freitag, 21.03.2025, 12.00 Uhr stellen.
Eine Wahlkarte darf nur über Antrag der wahlberechtigten Person selbst ausgestellt werden (keine Stellvertretung - auch nicht durch den Erwachsenenvertreter - möglich).
Ausweispflicht:
Zur Stimmabgabe am Wahltag, sowie bei der mündlichen Antragstellung einer Wahlkarte, ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen (Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Die Verständigungskarte ist KEIN Ausweisdokument.
Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt Wies unter 05 03465 113 bei Frau Schimpel und Frau Spari unter 05 03465 114.