Jagdpachtauszahlung für das Jagdjahr 2024/2025

Gemäß § 21 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 ist der jährliche Pachtzins an die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke aufzuteilen. Gegen den vom Gemeinderat genehmigten Aufteilungsentwurf wurden keine Einwendungen eingebracht.

Die Auszahlung des Jagdpachtzinses erfolgt für das Jagdjahr 2024/2025 ab 14. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024.

Öffnungszeiten der Marktgemeinde Wies
Montag, Mittwoch und Freitag              08.00 - 12.00 Uhr
Montag                                              13.00 - 18.00 Uhr
Freitag                                               13.00 - 16.00 Uhr

Es besteht zusätzlich zur Barauszahlung die Möglichkeit, während des festgelegten Zeitraumes einen schriftlichen Antrag auf die Auszahlung des Jagdpachtzinses beim Gemeindeamt einzubringen. Die Auszahlung wird dann mittels Gutschrift auf der Quartalsvorschreibung erfolgen.
Anteile, die nicht innerhalb der oben genannten Frist, beginnend ab dem 14. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 behoben werden, verfallen zugunsten der Gemeindekasse.

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