Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026

Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00 für alle Heizungsanlagen.

Als Haushalt gilt eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt. Anspruchsberechtigte Personen sind alle, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und seit dem 01.09.2025 an der Antragsadresse mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt.

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte (Achtung - bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!):

• für Ein-Personenhaushalte: € 1.661,00
• für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,00
• für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 498,00

Bitte beachten Sie: Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind!

Onlineanträge sind dieses Jahr nicht möglich, alle Anträge müssen direkt im Gemeindeamt eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • NEU – Rechnung der Heizkosten ausgestellt auf den Förderungswerber*innen
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis Familienbeihilfe
  • Nachweis Studienbeihilfe
  • Nachweis Unterhaltszahlungen/Alimente
  • Unterhaltszahlungen, Alimente
  • usw.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den

Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann ab 16.10.2025 bis einschließlich 27.02.2026 beim Gemeindeamt Wies zu den Öffnungszeiten gestellt werden.

 

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