Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden.

Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (19. April 2025); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2025); da der 21. Juni 2025 auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an diesem Tag zulässig.

Stand vom 05.03.2025. Es wird darum gebeten aktuelle Informationen über das Brauchtumsfeuer 2025 tagesaktuell oder Presse bzw. den Medien zu entnehmen.

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