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Marktgemeinde Wies

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Verordnungen

  • Das Bild zeigt ein Dokument mit dem Titel 'Abfuhrordnung', das die Vorschriften für die Abfallsammlung auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinderats vom 17. November 2025 enthält. Das Dokument beschreibt die allgemeinen Bestimmungen für Abfallsammlung und -entsorgung, einschließlich der zu sammelnden Abfallarten und der Verantwortlichkeiten der Gemeinde.
    Abfallabfuhrordnungab 2026
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wies hat Mindestabstände für Gebäude und Bauten zu Gemeindestraßen festgelegt. Die Gemeinde beschloss Abstände von 1,5 m für asphaltierte Straßen, 3 m für unbefestigte Straßen und 1,5 m für Mulden zur Mitte der Mulde. Die Verordnung trat am 17. Juni 2015 in Kraft.
    Abstand zur Gemeindestraße 2015
  • Das Dokument beschreibt die Gebührenordnung für das Ausleihen von Büchern und Medien ab dem 1. Januar 2023. Kinder und Jugendliche zahlen keine Ausleihgebühr, aber eine Kaution ist erforderlich. Gebührenmodell A berechnet €0,80 pro Exemplar für Erwachsene und €0,40 pro Woche. Gebührenmodell B berechnet €15,00 für alle Medien und €6,00 für Jugendmedien.
    Büchereigebühren Wies ab 01.01.2023
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wies hat in seiner Sitzung am 30.11.2015 gemäß § 9b, Abs. 1 des Steuermärkischen Nachtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes (NFWAG), LGBl. Nr. 54/1980, in der derzeit gültigen Fassung LGBl. Nr. 56/2014 die Ferienwohnungsabgabe in folgender Höhe festgesetzt:
    Ferienwohnungsabgabenordnung 2016
  • Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.11.2015, laut § 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, ist der Gegenstand der Hundeabgabenordnung das Halten von Hunden über drei Monate im Gemeindegebiet.
    Hundeabgabenordnung 2016
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    Kanalabgabenordnung 2017
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wies hat in seiner Sitzung vom 06.12.2017 nachstehende Kanalordnung beschlossen. Für die öffentliche Kanalanlage der Marktgemeinde Wies werden gem. § 1 Kanalabgabengesetz 1955 Kanalisationsbeiträge und gem. § 6 Kanalabgabengesetz 1955 Kanalbenutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Verordnung erhoben.
    Kanalordnung 2017
  • Mit Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Wies vom 16. Juni 2015, wird zum Schutze gegen Lärm die Lärmschutzverordnung erlassen. Aufgrund des § 41 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGB1.Nr. 115, in der geltenden Fassung, wird zur Abwehr bzw. zur Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen verordnet:
    Lärmschutzverordnung 2015
  • Eine Karte mit dem Titel 'Ortsbildkonzept 3.01', die einen markierten Bereich innerhalb der Gemeinde Wies zeigt. Die Karte enthält eine Legende und einen Maßstab.
    Ortsbildkonzept 3.01 der Marktgemeinde Wies
  • Plakate auf dem Marktplatz für lokale Vereine sind in den ersten zwei Wochen kostenlos, €20 in der 3. und 4. Woche und €5 für jede weitere Woche. Wirtschaftliche Einrichtungen zahlen €20 pro Woche für maximal zwei Wochen für bis zu zwei Plakate. Ab der 1. Woche werden €30 für jede weitere Woche berechnet.
    Plakatierverordnung 2015
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wies hat am 15.02.2022 eine Sperrstunde-Verordnung für die Gastgärten der Betriebe 8551 Wies, Am Bahnhof 4a und 8551 Wies, Radlpaßstraße 21a erlassen. Diese Verordnung basiert auf § 76a Absatz 9 in Verbindung mit § 113 Absatz 3, Gewerbeordnung (GeWO) 1994, BGBl. 134/1994, idgF.
    Sperrstundenverordnung f. Gastgärten Café - Pub Krainer
  • Amtliche Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Wies vom 22. Juni 2021 über die Gewerbebeschränkung in Gastgärten im Gemeindegebiet von Wies. Aufgrund des § 113 Absatz 3, Gewerbeordnung (Gewo) 1994, BGBl. 134/1994, idGF, dürfen Gastgärten im Gemeindegebiet von Wies von 08.00 Uhr bis 24:00 Uhr betrieben werden.
    Sperrstundenverordnung_Gewerbeausübung in Gastgärten 2021
  • Dokument vom 29. Januar 2025, betreffend eine straßenpolizeiliche Verordnung der Gemeinde Wies. Es geht um Geschwindigkeitsbeschränkungen in Wohngebieten und andere spezifische Verkehrsvorschriften.
    Straßenpolizeiliche Verordnung im eigenen Wirkungsbereich der Marktgemeinde Wies_Jänner 2025
  • Gemäß § 40. 2 Ziffer 8 und § 43 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idF. und der §§ 43 Abs. 1a und 94d Ziffer 16 StVO idF. werden für nachstehend aufgeführte Wege im Gemeindegebiet folgende Verkehrsbeschränkungen erlassen: 1. Oberflächenarbeiten und Instandsetzungen. 2. Bankette, Zäune und sonstige Arbeiten. 3. Verkehrsbeschränkungen und -verbote. 4. Verfügte Verkehrsverbote.
    Verordnung Gemeinde Straßen für Arbeiten auf und neben der Fahrbahn
  • Eine Benachrichtigung des Bürgermeisters über die Versicherung von Benutzungsgebühren 2026. Die Tarife ändern sich um 4,0% ab 01.01.2026. Gedatiert und unterzeichnet am 15.12.2025.
    Wertanpassung Kanalbenützungsgebühr ab 1. Jänner 2026
  • Amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters über die Versicherung von Versorgungsgebühren 2025. Aufgrund des Verbraucherpreisindex 2020 des Österreichischen Statistischen Bundesamtes erhöhen sich die Versorgungsgebühren ab 01.01.2025 um 1,8%. Die Tarife für Kanal- und Abfallgebühren für Privathaushalte ändern sich entsprechend.
    Wertsicherung von Benützungsgebühren 2025

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    • Oberer Markt 14, 8551 Wies, AUT
    • gde@wies.at
    • +43 50 346 5100
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